Wie weit geht die Loyalitätspflicht?

  • Ungenügende Regierungsführung wird durch Vetternwirtschaft ergänzt
  • Mangelnde fachliche Kompetenz und Verstoß gegen Laufbahnrecht bei Ernennung von ministeriellem Spitzenpersonal
  • Ramelow und Rot-Rot-Grün ignorieren Prüfergebnis des Landesrechnungshofs
  • Forderung von sofortigem Rücktritt verantwortlicher Regierungspolitiker und des unqualifizierten ministeriellen Leitungspersonals
  • Neuwahlen sind schnellstmöglich durchzuführen

Versprochene Neuwahlen nie eingehalten

Binnen kürzester Zeit hagelt es massive Einschläge auf die rot-rot-grüne Minderheitskoalition in Erfurt, die jeder einzelne davon selbst provoziert. Nachdem Bodo Ramelow in Nachfolge von Kurzzeit-Ministerpräsident Kemmerich die Amtsgeschäfte als Regierungschef übernahm, sollte dies nur für eine kurze Übergangszeit von Bestand bleiben und frühzeitige Neuwahlen wurden den Thüringern zugesagt. Unter fadenscheinigen Gründen wurde dieses Neuwahlversprechen immer wieder gebrochen und die dysfunktionale Minderheitskoalition hält sich seitdem mit Unterstützung der ebenfalls nicht an Neuwahlen interessierten CDU Fraktion auf den Regierungsstühlen.

Wackelnder Landeshaushalt

Jedes Jahr wieder wackelt der Beschluss für den Landeshaushalt, weil Rot-Rot-Grün und CDU miteinander ihr um Wählerstimmen ringendes Polit-Scharmützel führen, anstatt konstruktiv und ausschließlich zum Wohle Thüringens die Haushaltsmittel einzuplanen.

Opposition inhaltlich stellen, anstatt zu verbieten

Keinesfalls in Fürsprache für das oft krawallige Oppositions-Gepolter der AfD, ist dennoch festzuhalten, dass die rein ideologisch verbrämte Ausklammerung dieser zweitgrößten Oppositionsfraktion von jeglicher gemeinschaftlicher Parlamentsarbeit zugleich die Missachtung nahezu jeder vierten Wählerstimme bedeutet. Anstatt der AfD sachlich-inhaltlich mit einem besseren Politikangebot zu begegnen und deren Kritik damit als nicht berechtigt darzustellen, versucht sich Rot-Rot-Grün in einer schon inquisitorisch wirkenden Verbots- und Verdammungspolitik. Demokratisch faire Teilhabe und anständiges Wohlverhalten untereinander, wie man das von rechtmäßig gewählten Volksvertretern unseres Landesparlamentes erwartet, sieht anders aus.

Rechtswidrig ernanntes Spitzenpersonal oft nicht qualifiziert

Was mit Ernennung einiger Staatssekretäre bereits vor vielen Monaten recht offensichtlich schien, hat sich durch den mittlerweile vielfach in den Medien zitierten Prüfbericht des Landesrechnungshofs vom Februar 2022 leider bewahrheitet. Doch ist das nur die Spitze des Eisbergs gewesen. Medienberichten zufolge prüfte der Landesrechnungshof gezielt 64 Personalakten von Ministeriumsmitarbeitern in exponierter, herausgehobener Funktion. Bei 34 von ihnen war kein Auswahlverfahren gem. gesetzlich vorgeschriebener Bestenauslese erkenntlich. In 11 Fällen mangelt es dem von Rot-Rot-Grün in Amt und Würden gebrachten Spitzenpersonal an der notwendigen Qualifikation. Und wiederum gesetzeswidrig ist zu erkennen, dass lediglich die passende politische Einstellung den Ausschlag zur Einstellung von hohem Leitungspersonal gab. Als Sahnehäubchen obendrauf kommt die Feststellung, dass diese Personalien oft deutlich zu hoch dotiert wurden und zudem unbefristet übernommen sind, damit auch nach Abwahl von Rot-Rot-Grün den Thüringer Steuerzahler dauerhaft belasten werden.

Der Steuerzahler muss die Zeche zahlen

Die jüngste Personalrochade der Thüringer B90/Grünen auf den Ministerstühlen im Umwelt- und im Justizressort vervollkommnen das auf dem Rücken unserer Bürger ausgetragene Fiasko. Eine Ministerin geht spontan unangekündigt, offenbar um einen besser bezahlten Lobbyisten-Job anzunehmen. Weil ihr ein fachlich völlig inkompetenter männlicher Schauspieldirektor nachfolgt, muss aus abstrusen Proporzgründen ein immer blass und niemals wirkungsstark erscheinender anderer grüner Minister seinen Stuhl räumen. Damit kann dem grün-irrwitzigen Paritäts-Obligo durch dessen fachlich ebenfalls unterqualifizierte Nachfolgerin wieder entsprochen werden. Das öffentliche Unverständnis des Thüringer Richterbundes über diesen, keinem fachlichen Qualitätszugewinn versprechenden Personalwechsel folgte prompt.

Fehlende mehrheitliche Wählerlegitimation zum Regieren

Nochmals untermauert durch die Feststellungen des Landesrechnungshofs muss man das Fazit ziehen, dass die rot-rot-grüne Minderheitskoalition keine durch ein Mehrheitsvotum Thüringer Bürger bestätigte Legitimation zum Regieren besitzt.

Kein rechtskonformes Auswahlverfahren

Ebenso ist festzustellen, dass ein großer Anteil der ministeriellen Spitzen-Beamten und in vergleichbarer Leitungsfunktion stehenden Angestellten, vom Staatssekretär bis zum Abteilungsleiter, wider besseren Wissens zu Unrecht ernannt und in Funktion gebracht wurde. Damit wurde bewusst gegen bindende Gesetze verstoßen und zugleich auch anderen, tatsächlich verdienten Beamten/ Angestellten deren rechtmäßige, durch ein faires Auswahlverfahren nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erwartende Beförderung verwehrt.

Die von Rot-Rot-Grün betriebene, rechtswidrige Patronage im extrem ausufernden Maß ist nicht nur ein viele Millionen Euro verursachender Schaden zu Lasten der Thüringer Steuerzahler. Es ist auch ein Rechtsbruch mit äußerst negativen Folgen für Funktionalität und Arbeitshierarchie der Thüringer Exekutive.

Mit dem nunmehr vorliegenden Faktenwissen, dass beginnend bei etlichen Staatssekretären bis hin zur Ebene der ministeriellen Abteilungsleiter erheblich viel fachlich und anderweitig laufbahnrechtlich unqualifiziertes, ungeeignetes Personal eingesetzt ist, gibt dieses dennoch weiterhin Weisungen mit großen Auswirkungen auf die Geschicke des Freistaates. Mit welcher Legitimation verbleiben eine derart rechtswidrig handelnde Minderheitskoalition und deren fachlich und laufbahnrechtlich völlig unqualifizierte Parteisoldaten in den Leitungsspitzen unserer Ministerien überhaupt noch im Amt?

Berufsausübung erfordert nachweisliche Qualifikation

Kein Mediziner ohne Approbation darf als Arzt Menschen behandeln. Kein Berufskraftfahrer ohne entsprechenden Führerschein darf auf unseren Straßen LKW fahren. Kein Einzelhändler darf ohne Gewerbeschein ein Ladengeschäft führen. Warum sollen dann nachweislich unqualifizierte und unrechtmäßig ernannte Leute als Staatssekretäre und Abteilungsleiter weiterhin an der Spitze unserer Verwaltung im Freistaat stehen, Anweisungen geben und dafür noch enorm hohe Besoldungen/ Gehälter beziehen dürfen?

Von Rot-Rot-Grün ernanntes Spitzenpersonal überprüfen

Eine sofortige, intensiv und straff am geltenden Gesetz ausgerichtete, sowie öffentlich sehr transparent gehaltene Überprüfung des im Bericht des Landesrechnungshofs genannten Personals ist dringend erforderlich.

Wer allein aufgrund seiner parteipolitischen Einstellung, aber ansonsten nicht gem. den obligatorischen Bedingungen des Laufbahnrechts entsprechend verbeamtet bzw. eingestellt wurde, der muss schnellstens von seinen Funktionen entbunden werden.

Diejenigen, welche bewusst oder unbewusst die rechtswidrigen Verbeamtungen/ Einstellungen zu verantworten haben, müssen vollumfänglich zur Verantwortung gezogen werden.

Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Hat der Ministerpräsident oder ein von ihm dazu Ermächtigter wider besseres eigenes Wissen eine unrechtmäßige Verbeamtung bzw. Einstellung vorgenommen, hat er sich seines eigenen hohen Amtes als ungeeignet bewiesen und muss schnellstmöglich zurücktreten.

Vertrauensbruch gegenüber der Thüringer Bevölkerung

Das gravierend rechtswidrige Verhalten etlicher rot-rot-grüner Regierungskoalitionäre hat einen noch nie dagewesenen Vertrauensbruch und Loyalitätskonflikt bei den Thüringer Landesbeamten und Angestellten zur Folge. Müssen bzw. dürfen Weisungen des willentlich und wissentlich zu Unrecht ernannten bzw. eingestellten Spitzen-Leitungspersonals durch Thüringer Landesbeamte und Angestellte überhaupt noch ausgeführt werden? 

Landesbedienstete müssen zuerst verfassungstreu sein

Die Ramelow-Regierung und ihre unrechtmäßig in die Verwaltungsspitze eingesetzten Parteikader missbrauchen durch ihre rechtswidrige Vetternwirtschaft die Loyalitätspflicht der treu dienenden und verlässlich arbeitenden Landesbediensteten. Doch gehört deren Loyalität zuerst der Thüringer Landesverfassung, gegen welche die Minderheitsregierung offenbar massiv verstoßen hat. Landesbeamte und Angestellte des Landes sind keine Erfüllungsgehilfen rechtswidriger rot-rot-grüner Parteimachenschaften, sondern dienen ausschließlich Thüringen und unseren Bürgern.

Forderung nach sofortigen Neuwahlen 

Derart bewusst vorgenommene, rechtswidrige Verhaltensweisen sind nicht nur eine Verhöhnung der Thüringer Bevölkerung und unserer geltenden Gesetze und Vorschriften; es ist auch die absolute Bankrotterklärung einer abgewirtschafteten und völlig dysfunktionalen Minderheitsregierung. Die Forderung der Freien Wähler Thüringen nach unverzüglichen Neuwahlen steht damit weiterhin.

Uwe Rückert & Anne-Kathrin Westhäuser

Landesvorsitzender & stellvertretende Landesvorsitzende