Schluss mit Stillstand

Die Landtagswahl 2024 soll im Mai stattfinden. Das schlagen die Freien Wähler Thüringen vor. Auf einer Klausurtagung in Schmölln diskutierten und formulierten Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes den Entwurf für ein künftiges Wahlprogramm der Partei.

24.06.2023: Der Termin für die Wahl des Thüringer Landtages 2024 sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt anberaumt werden. Das fordern die Freien Wähler Thüringen im Ergebnis ihrer jüngsten Klausurtagung am 10. und 11. Juni 2023 in Schmölln. Konkret schlagen die Mitglieder des erweiterten Parteivorstandes dafür den Mai des kommenden Jahres vor. Es gelte somit, die chaotische Politik der nur noch Stillstand verwaltenden Minderheitsregierung im Freistaat zu beenden. Den Einzug der Freien Wähler Thüringen in den nächsten Thüringer Landtag und eine Regierungsbeteiligung erklärten die Teilnehmer der Veranstaltung als Ziel.

„Mit der ausufernden Vetternwirtschaft unter der rot-rot-grünen Landesregierung muss endlich Schluss sein!“ Das stellte Uwe Rückert, der Vorsitzende der Freien Wähler Thüringen, fest. Die Landesverwaltung müsse unbedingt entpolitisiert, das Beamtenrecht bei Personalentscheidungen konsequent angewendet und Mitarbeitereinstellungen sollten grundsätzlich nach der Bestenauswahl und nicht nach Parteibuch getroffen werden.

Darüber hinaus machen sich die Freien Wähler für eine unbedingt technologieoffene Energiepolitik stark. Dem fanatischen und ideologisch geprägten grünen Klimaaktivismus setzen die Freien Wähler nach Auskunft ihres Vorsitzenden eine von Vernunft getragene und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Politik entgegen. Es komme darauf an, die Demokratie zu stärken und mehr Teilhabe an demokratischen Prozessen zu ermöglichen, sagte der Parteichef. „Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, dass das, was auf kommunaler Ebene für die Bürger möglich ist, nämlich einen Bürgermeister abzuwählen, auch für den Landtag gilt. Wenn Menschen ein Parlament wählen dürfen, sollte es ihnen auch erlaubt sein, dieses vorzeitig abzuwählen, wenn sie mit der Arbeit der Regierung absolut nicht einverstanden sind. In Bayern zum Beispiel ist dies gesetzlich geregelt. In der Thüringer Landesverfassung leider nicht. Und das wollen wir ändern.“

Weiterhin kommt es für die Freien Wähler Thüringen darauf an, Bildung neu zu denken und die Kommunalfinanzen zu stabilisieren. Letzteres könne unter anderem dadurch erreicht werden, indem die aufgebauschte Landesverwaltung abgespeckt werde. Obwohl die Digitalisierung zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und zur Entschlackung von Behörden führen müsste, sei das Gegenteil der Fall, kritisierte Uwe Rückert. Er forderte außerdem, den Landtag zu verschlanken. Eine Reduzierung von derzeit 90 auf 60 Abgeordnete hält er für angemessen. Gleichzeitig besteht er darauf, die Landtagsverwaltung entsprechend abzubauen.

Die Ergebnisse der Programmklausurtagung sollen am 1. Juli 2023 auf einem als öffentliche Mitgliederversammlung vorgesehenen Parteitag der Freien Wähler Thüringen in Ilmenau diskutiert und somit das Landeswahlprogramm der Partei überarbeitet werden.

Wirtschaftssanktionen zur Unterbindung von Kriegsgeschehen sind nicht immer angemessen und können zum Leid durch bewaffnete Auseinandersetzung noch weiteres, humanitäres Leid verursachen. Das Beispiel der gegen Russland verhangenen Sanktionen aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verdeutlicht dieses. / Stand: 14. März 2023

Deutsche Wirtschaftsnachrichten haben es jüngst bestätigt. Die russische Wirtschaft verzeichnet leichtes Wachstum, während für Deutschland eine Rezession prognostiziert ist. Zugleich wachsen die beiden globalen Ökonomie-Giganten, USA und China, kontinuierlich weiter. In Deutschland erlebt man seit dem Regierungsantritt der Ampelkoalition zunehmende Merkmale von Energiemisswirtschaft, Deindustrialisierung und galoppierender Inflation; während die von Frau Baerbock praktizierte Außenpolitik ständiger Belehrungen über Demokratie und Emanzipation auf zunehmendes Unverständnis einiger mit uns partnerschaftlich verbundener Staaten stößt.

In der Rückschau blicken wir auf eine über dreißigjährige Entwicklung in Europa, welche westliche Arroganz im Umgang mit Russland und dessen staatspolitischen Interessen abbildet. Eine auf Biegen und Brechen durchgeboxte NATO Osterweiterung und die politisch-ökonomisch-sozial abschnürende Einhegung Russlands durch ständiges Vordringen der westlichen Interessensphäre nach Osten wurden durch die Moskauer Kremlführung als aggressiv wahrgenommen. In der Ukraine formierten sich ab 2013 bürgerliche Kräfte gemeinsam mit rechtsnationalen Organisationen und zwangen Präsident Janukowytsch nach den gewaltsamen Protesten des Euromaidans in das russische Exil. Mit dem nachfolgend gewählten und westlich orientierten ukrainischen Präsidenten Poroschenko konnte die Putin-Administration ihre bisherigen Assoziierungsabkommen nicht aufrechterhalten. Geostrategisch und sicherheitspolitisch löste das einen Konflikt um die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte aus, deren Hauptstützpunkt sich in Sewastopol befindet. Ohne entsprechende Garantien aus Kiew, dass die Flotte in ihrem Marinehafen weiter liegen dürfe, entschloss sich Putin zur Annexion der Halbinsel Krim und suchte diese Inbesitznahme durch ein folgendes Bevölkerungsreferendum am 16. März 2014 zu legitimieren, wobei ca. 95% der stimmberechtigten Krimbewohner für den Anschluss an Russland stimmten.

Um Vermittlung bemüht, gelang es Deutschland und Frankreich in der Folge mit Russland und der Ukraine die Minsker Abkommen zu schließen. Darin wurde insbesondere eine Beruhigung der ostukrainischen Region angestrebt, welche durch teilweise bürgerkriegsartige Zustände zwischen dort lebender pro-russischer Bevölkerungsmehrheit und Vertretern der ukrainischen Staatsmacht gekennzeichnet war. Hier muss festgehalten werden, dass sowohl die pro-russische/ russische Seite, wie auch die ukrainische Seite jeweils gegen etliche Vereinbarungen der Minsker Abkommen verstießen. Die Ostukraine war also spätestens seit dem Sturz von Janukowytsch ein ständiges Pulverfass, welches jederzeit zu explodieren drohte. Das rechtfertigt keineswegs den brutalen Angriffskrieg von Putin im Februar 2022 und zeigt doch zugleich, dass es eben nicht nur russisch-imperialistisches Machtstreben ist, welches dieses Kriegsinferno auslöste. Die Wurzeln des Gesamtkonflikts liegen weit tiefer und einen Schwarz-Weiß-Malerei zwischen der Ukraine und Russland funktioniert nicht, denn schuldbeladen sind beide Seiten und das Geflecht aus legalen und illegalen Interessen, aus Machtstreben, Vorteilsnahme, nationalistischen Bestrebungen, Korruption und sonstiger Kriminalität zieht sich durch beide Länder.

Deutschland hat sich jedoch den US-Interessen untergeordnet, ohne eigene nationale Interessen für die eigene Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber Russland und der Ukraine zu definieren. In diesem Kontext operieren auch die weiteren NATO und EU Mitgliedstaaten, während nur die Türkei wie in zaghafter Weise auch Frankreich und Ungarn mitunter etwas von dieser Linie abweichen. Konsequent verhängte und verhängt man fleißig Sanktionen gegen Russland, deren Effekte doch nachweislich in den EU Staaten – insbesondere für Deutschland – erheblich schädigender wirken, als dies oftmals beim sanktionierten Russland erkennbar ist. Aber richtig fatal wirkt diese westliche Sanktionspolitik, welche als Entwicklungs- und Schwellenländer auf ungestörte Handelsbeziehungen angewiesen sind; oftmals allein deshalb, um die fragile Ernährungssicherheit für ihre Bevölkerung zu gewährleisten. Es ist daher bezeichnend, dass es gerade Aserbaidschan ist – unser favorisierter Alternativpartner zur Lieferung fossiler Energieträger – welches im 47 Staaten umfassenden (Russland wurde 2022 ausgeschlossen) Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHCR) eine diesbezügliche Resolution einbrachte. Beantragt wurde eine Positionierung der Vereinten Nationen gegen einseitig durch einzelne Staaten (USA, UK) bzw. Staatengruppen (EU) verhangene Sanktionen als Druckmittel gegen andere Staaten, weil dadurch die internationale Ordnung gem. der Charta der Vereinten Nationen ausgehebelt würde und in der Folge erheblich mehr menschliches Leid entsteht.

Bei der Abstimmung über diese Resolution „A/HCR/52/L.18“ am 3. März 2023 stimmten 13 Staaten (dabei USA, UK und im Menschenrechtsrat vertretene EU Mitglieder) gegen die Resolution, mit der einseitig verhangene Sanktionen geächtet werden.

Mexiko enthielt sich seiner Stimme.

Bemerkenswert ist aber, dass eine überdeutliche Mehrheit von 33 Staaten der Resolution zustimmten und damit die von den USA, dem UK und den EU Mitgliedstaaten gegenüber Russland verhangenen Sanktionen verurteilen.

Sieht sich Deutschland als ein gut in die internationale Staatengemeinschaft integriertes Land, dann sollte dieses Votum ein lauter Weckruf sein, um die gegen Russland verhangenen Sanktionsmaßnahmen klar in Frage zu stellen. Ganz im Geiste des französischen Präsidenten Macron darf/ muss auch der deutsche Staat im Interesse seiner Bürger eine gesunde und stabile Eigenpositionierung durchsetzen; selbst wenn es damit zu einer Gegenpositionierung gegenüber Deutschlands wichtigstem Verbündeten, den USA, kommt. Solidarität mit der überfallenen Ukraine zeigt sich eben nicht vornehmlich dadurch, dass man das eigene Land und die eigene Bevölkerung unnötig in existenzielle Nöte treibt.

Uwe Rückert

Landesvorsitzender Freie Wähler Thüringen

Zuwanderung ist kein Allheilmittel um Fachkräftemangel zu beheben. Besser ist eine kluge Erziehungs- und Bildungspolitik, sowie zielführende Berufsausbildung und Studiengänge, um heranwachsende Generationen für den eigenen Arbeitsmarkt fit zu machen.

Bundesentwicklungsministerin Schulze und Bundesarbeitsminister Heil wollen deutsche Migrationsberatungszentren in afrikanischen und asiatischen Entwicklungs- bzw. Schwellenländern ertüchtigen, dass diese gezielt Fachkräfte aus dortigen Ländern für Deutschland anwerben. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter einen nicht ganzheitlichen Ansatz, der einige Symptome bekämpft und damit zugleich andere Probleme verstärkt.

Warum sollen gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern abgezogen werden, obwohl dort dringend Aufbauarbeit geleistet werden muss?

Warum fördert die Bundesregierung nicht die eigene Bevölkerung, um sie fit für die Bedarfe unseres Arbeitsmarktes zu machen?

Warum korrigieren Regierungen in Berlin und Erfurt nicht die Fehlstellungen im Bildungssystem, um unsere Menschen zielgerichtet als Fachkräfte auszubilden?

Landesvorsitzender Freie Wähler Thüringen:

Frühkindliche Erziehung

Gute frühkindliche Förderung braucht einen angemessenen Personalschlüssel bei Erzieherinnen und Erziehern im Kita-Bereich. Kleinkinder dürfen nicht aufgrund einer Personalsparpolitik nur noch verwaltet werden, sondern haben einen Anspruch auf Erziehung und Vorschulbildung. Immer mehr Schulanfänger verfügen über mangelnde Sprachkompetenzen und sind damit nicht fit, um in der Grundschule zu bestehen. Deshalb muss der Personalschlüssel für Kitas angepasst werden, damit mehr Erzieherpersonal verfügbar wird.

Schulbildung besser machen

Nach der Grundschule sollen alle nicht lerneingeschränkten Kinder bis zur 10. Klasse gemeinsam lernen und dabei gem. ihren individuellen Fähigkeiten gefördert werden; beispielsweise durch Mathematik-Leistungskurse. Mit erfolgreichem Absolvieren der Realschule sollen gewillte und befähigte Schüler die Möglichkeit haben nach weiteren drei Schuljahren ein Abitur abzulegen. Zu erwarten wären deutlich mehr Schulabgänger mit Realschulabschluss, welche den Arbeitsmarkt in den dringend benötigten Lehrberufen verstärken. Zugleich würde die Zahl der Hochschulabsolventen sinken und eine Akademisierung vorrangig dort fördern, wo sie benötigt wird.

gescheiterte schulische Inklusion

Der Versuche einer Inklusion von lernbeeinträchtigten Schülern in Klassenverbände von nichtlernbeeinträchtigten Schülern muss als mehrheitlich gescheitert bewertet werden. Um lernbeeinträchtigte Schüler zu fördern, ohne sie zu überfordern, brauchen sie auch Erfolge. Lernerfolge erzielen sie jedoch nur in geschlossenen Gruppen, welche ihrem individuellen Lernvermögen entsprechen. Darüber hinaus ist schulische Inklusion außerhalb der Hauptfächer weiter zu unterstützen, um die soziale Kompetenz im Umgang miteinander zu fördern.

Lehrberufe gegenüber Studium nicht benachteiligen

Klassische Lehrberufe müssen gleichberechtigt zum Studium gefördert werden. Das schließt auch eine deutliche Erhöhung der Anreize für höhere Berufsausbildungen, insbesondere der Meisterausbildungen ein. Aktuell bestehende Förderungen wie Meisterbonus und Meisterprämie sind noch deutlich ungenügend und zudem mit erheblichen bürokratischen Hürden für Antragsteller verbunden. Höhere Berufsausbildung muss zudem für alle Berufsgruppen und Wirtschaftsrichtungen gleichbehandelt sein, inklusive einer anzustrebenden Gebührenfreiheit.

Lehrermangel beheben

Lehrermangel behebt sich nicht, wenn eine nur ungenügende Anzahl von Lehramtsanwärtern angenommen wird, wie beispielsweise bei Grundschullehramtsanwärtern in Thüringen der Fall. Neben einer beruflichen Gleichstellung Thüringer Lehrerinnen und Lehrer zu ihren Kollegen in anderen Bundesländern, muss bereits mit dem Lehramtsstudium grundständiger Lehrerinnen und Lehrer ein tragfähiges Fundament gelegt werden. Für Thüringen ist die Einrichtung einer eigenständigen pädagogischen Hochschule für Lehramtsstudium überfällig. Auch Quereinsteiger brauchen bessere Bedingungen, um den beruflichen Wechsel ins Lehramt attraktiv zu machen. Dazu zählen beispielsweise Anerkenntnis von Erfahrungsstufen aus vorherigen Arbeitsverhältnissen, eine gleiche Besoldung/ ein gleiches Gehalt wie andere Lehrkräfte es erhalten sowie eine zumut- und leistbare Berufsqualifikation, welche zumeist parallel zum Unterrichtseinsatz stattfindet.

Uwe Rückert

Landesvorsitzender

„Klarheit beim Corona gebeutelten Abiturjahrgang 23“

Stand: 20. Januar 2023

Am 16. März 2020 schien ein Traum für jeden Schüler in Erfüllung zu gehen. Keine Schule mehr. Doch dieser Traum wurde schnell zum Albtraum. Als klar wurde, dass es nicht so schnell in die alten Strukturen zurückgeht, wurde angefangen mit Homeschooling und Fernunterricht zu experimentieren. Eine unerprobte Situation für alle. Auf Grund von fehlenden technischen Kenntnissen und Materialien konnte viel Lehrstoff nicht unterrichtet werden und die Schüler waren ohne pädagogisch-fachliche Anleitung oft auf sich allein gestellt. 

Anfang Mai wurden die Schulen teilweise wieder geöffnet. Das jedoch nur für die Abschlussklassen. An den Abiturjahrgang 23 wurde dabei nicht gedacht. Die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 verliefen im Wechsel mal zu Hause mal in der Schule, im Wechselunterricht von sogenannten A- und B- Wochen usw. Kurzum, eine konsistente Bildung für die Schüler gab es nicht.

Zudem erfuhren die Schulleitungen von neuen Corona-Einschränkungen oft erst aus der Presse und vom Kultusministerium kamen dann vielfach rückwirkend geltende Verordnungen.

Die Sekundarstufe II baut kompromisslos auf die Lerninhalte der Sekundarstufe I auf. Ist die Basis also lückenbehaftet, kann darauf keine starke Mauer gebaut werden.

Grundlagen und Zusammenhänge die dem Schul-Hokuspokus zum Opfer gefallen sind, müssen nun während der kurzen Abiturvorbereitungszeit nachgeholt werden. 

Somit ist es unverständlich, wieso Herr Holter immer noch zögert Corona-Abmilderungen auch für den Abiturjahrgang 23 einzuführen. Vor Monaten schon berichtete die Presse, dass eben diese Corona-Abmilderungen kommen sollen. Doch wie diese aussehen, das ist selbst 3 Monate vor den Prüfungen nicht sicher. Schaffen Sie, Herr Holter, endlich Klarheit!

Leonie Rother

Abiturjahrgang 2023/ Freie Wähler Thüringen

Wie weit geht die Loyalitätspflicht?

  • Ungenügende Regierungsführung wird durch Vetternwirtschaft ergänzt
  • Mangelnde fachliche Kompetenz und Verstoß gegen Laufbahnrecht bei Ernennung von ministeriellem Spitzenpersonal
  • Ramelow und Rot-Rot-Grün ignorieren Prüfergebnis des Landesrechnungshofs
  • Forderung von sofortigem Rücktritt verantwortlicher Regierungspolitiker und des unqualifizierten ministeriellen Leitungspersonals
  • Neuwahlen sind schnellstmöglich durchzuführen

Versprochene Neuwahlen nie eingehalten

Binnen kürzester Zeit hagelt es massive Einschläge auf die rot-rot-grüne Minderheitskoalition in Erfurt, die jeder einzelne davon selbst provoziert. Nachdem Bodo Ramelow in Nachfolge von Kurzzeit-Ministerpräsident Kemmerich die Amtsgeschäfte als Regierungschef übernahm, sollte dies nur für eine kurze Übergangszeit von Bestand bleiben und frühzeitige Neuwahlen wurden den Thüringern zugesagt. Unter fadenscheinigen Gründen wurde dieses Neuwahlversprechen immer wieder gebrochen und die dysfunktionale Minderheitskoalition hält sich seitdem mit Unterstützung der ebenfalls nicht an Neuwahlen interessierten CDU Fraktion auf den Regierungsstühlen.

Wackelnder Landeshaushalt

Jedes Jahr wieder wackelt der Beschluss für den Landeshaushalt, weil Rot-Rot-Grün und CDU miteinander ihr um Wählerstimmen ringendes Polit-Scharmützel führen, anstatt konstruktiv und ausschließlich zum Wohle Thüringens die Haushaltsmittel einzuplanen.

Opposition inhaltlich stellen, anstatt zu verbieten

Keinesfalls in Fürsprache für das oft krawallige Oppositions-Gepolter der AfD, ist dennoch festzuhalten, dass die rein ideologisch verbrämte Ausklammerung dieser zweitgrößten Oppositionsfraktion von jeglicher gemeinschaftlicher Parlamentsarbeit zugleich die Missachtung nahezu jeder vierten Wählerstimme bedeutet. Anstatt der AfD sachlich-inhaltlich mit einem besseren Politikangebot zu begegnen und deren Kritik damit als nicht berechtigt darzustellen, versucht sich Rot-Rot-Grün in einer schon inquisitorisch wirkenden Verbots- und Verdammungspolitik. Demokratisch faire Teilhabe und anständiges Wohlverhalten untereinander, wie man das von rechtmäßig gewählten Volksvertretern unseres Landesparlamentes erwartet, sieht anders aus.

Rechtswidrig ernanntes Spitzenpersonal oft nicht qualifiziert

Was mit Ernennung einiger Staatssekretäre bereits vor vielen Monaten recht offensichtlich schien, hat sich durch den mittlerweile vielfach in den Medien zitierten Prüfbericht des Landesrechnungshofs vom Februar 2022 leider bewahrheitet. Doch ist das nur die Spitze des Eisbergs gewesen. Medienberichten zufolge prüfte der Landesrechnungshof gezielt 64 Personalakten von Ministeriumsmitarbeitern in exponierter, herausgehobener Funktion. Bei 34 von ihnen war kein Auswahlverfahren gem. gesetzlich vorgeschriebener Bestenauslese erkenntlich. In 11 Fällen mangelt es dem von Rot-Rot-Grün in Amt und Würden gebrachten Spitzenpersonal an der notwendigen Qualifikation. Und wiederum gesetzeswidrig ist zu erkennen, dass lediglich die passende politische Einstellung den Ausschlag zur Einstellung von hohem Leitungspersonal gab. Als Sahnehäubchen obendrauf kommt die Feststellung, dass diese Personalien oft deutlich zu hoch dotiert wurden und zudem unbefristet übernommen sind, damit auch nach Abwahl von Rot-Rot-Grün den Thüringer Steuerzahler dauerhaft belasten werden.

Der Steuerzahler muss die Zeche zahlen

Die jüngste Personalrochade der Thüringer B90/Grünen auf den Ministerstühlen im Umwelt- und im Justizressort vervollkommnen das auf dem Rücken unserer Bürger ausgetragene Fiasko. Eine Ministerin geht spontan unangekündigt, offenbar um einen besser bezahlten Lobbyisten-Job anzunehmen. Weil ihr ein fachlich völlig inkompetenter männlicher Schauspieldirektor nachfolgt, muss aus abstrusen Proporzgründen ein immer blass und niemals wirkungsstark erscheinender anderer grüner Minister seinen Stuhl räumen. Damit kann dem grün-irrwitzigen Paritäts-Obligo durch dessen fachlich ebenfalls unterqualifizierte Nachfolgerin wieder entsprochen werden. Das öffentliche Unverständnis des Thüringer Richterbundes über diesen, keinem fachlichen Qualitätszugewinn versprechenden Personalwechsel folgte prompt.

Fehlende mehrheitliche Wählerlegitimation zum Regieren

Nochmals untermauert durch die Feststellungen des Landesrechnungshofs muss man das Fazit ziehen, dass die rot-rot-grüne Minderheitskoalition keine durch ein Mehrheitsvotum Thüringer Bürger bestätigte Legitimation zum Regieren besitzt.

Kein rechtskonformes Auswahlverfahren

Ebenso ist festzustellen, dass ein großer Anteil der ministeriellen Spitzen-Beamten und in vergleichbarer Leitungsfunktion stehenden Angestellten, vom Staatssekretär bis zum Abteilungsleiter, wider besseren Wissens zu Unrecht ernannt und in Funktion gebracht wurde. Damit wurde bewusst gegen bindende Gesetze verstoßen und zugleich auch anderen, tatsächlich verdienten Beamten/ Angestellten deren rechtmäßige, durch ein faires Auswahlverfahren nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erwartende Beförderung verwehrt.

Die von Rot-Rot-Grün betriebene, rechtswidrige Patronage im extrem ausufernden Maß ist nicht nur ein viele Millionen Euro verursachender Schaden zu Lasten der Thüringer Steuerzahler. Es ist auch ein Rechtsbruch mit äußerst negativen Folgen für Funktionalität und Arbeitshierarchie der Thüringer Exekutive.

Mit dem nunmehr vorliegenden Faktenwissen, dass beginnend bei etlichen Staatssekretären bis hin zur Ebene der ministeriellen Abteilungsleiter erheblich viel fachlich und anderweitig laufbahnrechtlich unqualifiziertes, ungeeignetes Personal eingesetzt ist, gibt dieses dennoch weiterhin Weisungen mit großen Auswirkungen auf die Geschicke des Freistaates. Mit welcher Legitimation verbleiben eine derart rechtswidrig handelnde Minderheitskoalition und deren fachlich und laufbahnrechtlich völlig unqualifizierte Parteisoldaten in den Leitungsspitzen unserer Ministerien überhaupt noch im Amt?

Berufsausübung erfordert nachweisliche Qualifikation

Kein Mediziner ohne Approbation darf als Arzt Menschen behandeln. Kein Berufskraftfahrer ohne entsprechenden Führerschein darf auf unseren Straßen LKW fahren. Kein Einzelhändler darf ohne Gewerbeschein ein Ladengeschäft führen. Warum sollen dann nachweislich unqualifizierte und unrechtmäßig ernannte Leute als Staatssekretäre und Abteilungsleiter weiterhin an der Spitze unserer Verwaltung im Freistaat stehen, Anweisungen geben und dafür noch enorm hohe Besoldungen/ Gehälter beziehen dürfen?

Von Rot-Rot-Grün ernanntes Spitzenpersonal überprüfen

Eine sofortige, intensiv und straff am geltenden Gesetz ausgerichtete, sowie öffentlich sehr transparent gehaltene Überprüfung des im Bericht des Landesrechnungshofs genannten Personals ist dringend erforderlich.

Wer allein aufgrund seiner parteipolitischen Einstellung, aber ansonsten nicht gem. den obligatorischen Bedingungen des Laufbahnrechts entsprechend verbeamtet bzw. eingestellt wurde, der muss schnellstens von seinen Funktionen entbunden werden.

Diejenigen, welche bewusst oder unbewusst die rechtswidrigen Verbeamtungen/ Einstellungen zu verantworten haben, müssen vollumfänglich zur Verantwortung gezogen werden.

Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Hat der Ministerpräsident oder ein von ihm dazu Ermächtigter wider besseres eigenes Wissen eine unrechtmäßige Verbeamtung bzw. Einstellung vorgenommen, hat er sich seines eigenen hohen Amtes als ungeeignet bewiesen und muss schnellstmöglich zurücktreten.

Vertrauensbruch gegenüber der Thüringer Bevölkerung

Das gravierend rechtswidrige Verhalten etlicher rot-rot-grüner Regierungskoalitionäre hat einen noch nie dagewesenen Vertrauensbruch und Loyalitätskonflikt bei den Thüringer Landesbeamten und Angestellten zur Folge. Müssen bzw. dürfen Weisungen des willentlich und wissentlich zu Unrecht ernannten bzw. eingestellten Spitzen-Leitungspersonals durch Thüringer Landesbeamte und Angestellte überhaupt noch ausgeführt werden? 

Landesbedienstete müssen zuerst verfassungstreu sein

Die Ramelow-Regierung und ihre unrechtmäßig in die Verwaltungsspitze eingesetzten Parteikader missbrauchen durch ihre rechtswidrige Vetternwirtschaft die Loyalitätspflicht der treu dienenden und verlässlich arbeitenden Landesbediensteten. Doch gehört deren Loyalität zuerst der Thüringer Landesverfassung, gegen welche die Minderheitsregierung offenbar massiv verstoßen hat. Landesbeamte und Angestellte des Landes sind keine Erfüllungsgehilfen rechtswidriger rot-rot-grüner Parteimachenschaften, sondern dienen ausschließlich Thüringen und unseren Bürgern.

Forderung nach sofortigen Neuwahlen 

Derart bewusst vorgenommene, rechtswidrige Verhaltensweisen sind nicht nur eine Verhöhnung der Thüringer Bevölkerung und unserer geltenden Gesetze und Vorschriften; es ist auch die absolute Bankrotterklärung einer abgewirtschafteten und völlig dysfunktionalen Minderheitsregierung. Die Forderung der Freien Wähler Thüringen nach unverzüglichen Neuwahlen steht damit weiterhin.

Uwe Rückert & Anne-Kathrin Westhäuser

Landesvorsitzender & stellvertretende Landesvorsitzende

Rot-rot-grünes Staatstheater mit grüner Minister-Komödie

  • Austausch von Ministern der B90/Grünen stößt auf Unverständnis
  • Fachliche Qualifikation der neuen Minister nicht erkennbar
  • Anhaltende Regierungskomödie zeigt Notwendigkeit von Neuwahlen deutlich

Thüringen braucht gerade in der aktuellen, krisengeschüttelten Zeit eine stabile und kompetente Regierung. Nicht nur in den zurückliegenden Haushaltsdebatten stand die rot-rot-grüne Minderheitsregierung mehrfach kurz vorm Scheitern, welches nur durch eine ihrem Oppositionsstatus in keiner Weise gerecht werdende, wie auf dem Basar feilschende CDU Landtagsfraktion verhindert wurde. Erst zum Jahreswechsel 2022/ 2023 drohte dem Freistaat das Fehlen eines beschlossenen Landeshaushalts. Ganz offenbar lag es weder im ersten Interesse von Rot-Rot-Grün noch der CDU einen soliden und zweckmäßigen Haushalt aufzustellen, während man sich lieber in parteipolitischen Wahlkampfscharmützeln ausließ.

Erst kürzlich wurde eine schon viele Monate alte Bewertung des Landesrechnungshofes bekannt, gemäß welcher etliche Staatssekretäre im rot-rot-grünen Minderheitskabinett keine genügenden Qualifikationen für ihr hohes Amt besitzen und trotzdem wider besseres Wissen zu Unrecht von Ministerpräsident Ramelow ernannt wurden. Nun treiben es die Thüringer B90/Grünen weiter auf die Spitze. Nach den fragwürdigen Rücktrittsbekundungen von Frau Siegesmund und dem gegen dessen Widerstand durchgesetzten Wegdrängen von Herrn Adams, sollen nun zwei fachlich auffallend ungeeignete Parteifunktionäre auf die Ministerstühle nachfolgen.

Freie Wähler Thüringen:

Frau Polizeibeamte Denstädt, die designierte Justiz- und Migrationsministerin, behauptete noch vor acht Monaten presseöffentlich, dass es in der Thüringer Polizei Fälle von „Gewalt, Machtmissbrauch und Racial Profiling“ geben würde. Damit führte sie direkt Klage gegen ihre Polizeikollegen. Das Thüringer Innenministerium hingegen konnte diese von Frau Denstädt in deren Funktion aus der Polizeivertrauensstelle heraus aufgestellten Behauptungen nicht bestätigen. Mit diesem Fauxpas soll Frau Denstädt nun die am meisten geeignete Justizministerin sein, welche die Thüringer B90/Grünen anbieten können? Das Vertrauen der ihrem zukünftigen Ministerium zugeordneten Beamten und Angestellten dürfte von Start weg erschüttert sein.

Herr Staatsschauspieler Stengele hingegen verweist vorab seiner Wahl zum Landessprecher seiner Partei auf eine Reihe von Engagements in verschiedenen Theatern. Damit verfügt er, immerhin im Gegensatz zu etlichen seiner Parteikollegen, zumindest über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Was einen Schauspieler jedoch besonders befähigt das Umwelt- und Energieministerium zu führen, das verschließt sich auch bei intensivem Nachdenken völlig. Aber mit seinem schauspielerischen Talent passt er ganz hervorragend in die von Ramelow angeführte Komödiantentruppe.

Denn Komödianten sind die rot-rot-grünen Regierungsmitglieder und Parlamentsangehörigen allesamt, legt man allein die zurückliegend mehrfach zugesagten und immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgesagten Landtagswahlen zugrunde. Dort hinzugefügt noch diverse Fehlleistungen der nicht von einer Wählermehrheit legitimierten Minderheitsregierung, erkennt man jedoch schnell, dass die Komödie immer mehr zum Drama wird. Es gibt daher nur eine Forderung, welche wir Freie Wähler auch im Namen einer Mehrheit unserer Thüringer Bürger haben – es müssen endlich die längst überfälligen Neuwahlen durchgeführt werden.

Uwe Rückert

Landesvorsitzender

Staatliches Gewaltmonopol sichern und unser Brauchtum bewahren

  • Staatsablehnung und Gewaltexzesse klar unterbinden und bestrafen
  • keine Verbote für gesetzestreue Bürger wegen einzelner Krimineller
  • Pflege eigener Bräuche und Kultur ist Bewahrung unserer Identität

Unser Land sieht sich einer zunehmenden Ablehnung der staatlichen Autorität gegenüber. Dadurch werden nicht nur Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative immer mehr in Frage gestellt; auch die schützende und ordnende Staatsgewalt wird durch immer aggressiver auftretende antistaatliche Gruppierungen klar missachtet. Auch in Thüringen besitzen verschiedene solcher Organisationsstrukturen erheblichen Einfluss und fordern die Staatsgewalt zunehmend heraus.

Auch die jüngste Silvesternacht hat wieder deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Personen und Sachbeschädigungen im erheblichen Ausmaß auftraten. Hinzu kommen Übergriffe verbaler und tätlicher Art gegen Rettungskräfte und Polizei. Berlin und andere Großstädte zeigten sich hier als Brennpunkte, in denen die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols mehrfach scheiterte. Es verfestigt sich das Bild, dass ganze Stadtteile unter Kontrolle von Gruppen oft mit migrantischem Hintergrund stehen und der Rechtsstaat in diesen Wohnvierteln kapituliert hat.

Freie Wähler Thüringen:

Es kann nicht die Antwort des Staates sein, dass auf völlig enthemmte Gewaltexzesse vorrangig mit Präventivmaßnahmen und mehr Jugendarbeit reagiert wird. Auf den gezielten Einsatz von Schreckschusspistolen, sonstigen Waffen sowie Pyrotechnik gegen Menschen und Wohngebäude muss mit konsequenten Maßnahmen erwidert werden. Straftäter müssen dabei die volle Härte des Gesetzes spüren, damit strafende Sanktionierungen auch abschreckende Wirkung erzielen und eine Wiederholung ausgeschlossen wird.

Das gravierende Fehlverhalten von einigen, wenngleich gerade in Großstädten bereits auch sehr zahlreich zusammengerotteten Menschen darf dabei niemals die Grundlage bilden, um Rechte der ganz überwiegend gesetzestreuen Bürger weiter zu beschneiden. Wer ein Verbot von Silvesterfeuerwerk geeignet findet, um gewaltsame Ausschreitungen zu verhindern, der denkt wirklichkeitsfremd. Und wer zudem glaubt, dass überdimensionale Betonsperren an den Außenbereichen unserer Volksfeste geeigneter Schutz vor Suizid-LKW-Fahrern sind, der betreibt auch nur Symptombekämpfung anstatt sich mit den Ursachen für derart gewalttätigen Fanatismus auseinanderzusetzen.

Deutschland und Thüringen zeichnen sich durch gastliche Weltoffenheit aus. Doch sind Toleranz und Akzeptanz keine Einbahnstraße; wird deshalb im Rahmen unseres Gastgeberrechts auch von den bei uns Asylsuchenden eingefordert. Keine falsche Rücksichtnahme darf dabei zur Aufgabe unserer Kultur und Bräuche führen. Ein Weihnachtsmarkt ist weiterhin kein Wintermarkt. Und der St. Martinsumzug ist kein Lichtermarsch. Auch wenn unsere Gesellschaft bunter und vielfältiger wird, ist die Pflege unserer Kultur und Bräuche wichtig zur Wahrung unserer Identität.

Uwe Rückert

Landesvorsitzender

Freie Wähler Thüringen: Landesrechnungshof kritisiert Ernennung von Staatssekretären durch Ramelow; Stand: 30 November 2022

Aufgedeckt durch Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, geriet nun ein Bericht des Thüringer Landesrechnungshofes in den Fokus der Öffentlichkeit. In diesem bereits auf März 2022 datierenden Bericht findet die Personalpolitik von Ministerpräsident Ramelow und dessen rot-rot-grüner Minderheitsregierung deutliche Kritik. Im Bericht des Landesrechnungshofes soll die Ernennung mehrerer
Staatssekretäre unter anderem als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“, „nicht nachvollziehbar“ und „schlichtweg intransparent“ bezeichnet sein.

Wir FREIE WÄHLER rügen ebenfalls mit Deutlichkeit diese Personalpolitik des Ministerpräsidenten und von dessen Kabinett. Neben den ca. 1600 zusätzlichen Personalstellen, mit denen die rot-rot-grüne Minderheitsregierung den Thüringer Verwaltungsapparat zusätzlich aufblähte, wurden auch etliche Staatssekretäre in höchst fragwürdiger Weise ernannt und eingestellt. Bei fünf dieser höchsten Regierungsbeamten liegen noch nicht einmal die absolut notwendigen
Mindestvoraussetzungen vor, um das Spitzenamt „Staatssekretär“ überhaupt ausüben zu dürfen.

In nahezu jeder Berufsgruppe gilt das Prinzip von „Eignung, Leistung und
Befähigung“. Gerade die Beamten müssen sich in ihrer Laufbahn bewähren, um sich durch anspruchsvolle fachliche Qualifikation und Bestenauslese für die höheren Leitungsfunktionen zu empfehlen.
Ministerpräsident Ramelow jedoch verramscht die höchsten Beamtenposten lieber an stramme, rot-rot-grüne Parteisoldaten, anstatt zum Wohle Thüringens und unserer Bevölkerung fachlich befähigtes Leitungspersonal einzusetzen. Insbesondere für die Thüringer Landesbeamten ist derartige Personalpolitik ein Schlag ins Gesicht.
Ramelow beweist damit, dass ihm Vetternwirtschaft zur hohen Belastung der Steuerzahler wichtiger ist, als eine gute Regierungsführung für unseren Freistaat.

Uwe Rückert
Landesvorsitzender

Pressemitteilung der Freien Wähler Thüringen zur Länderratskonferenz der Freien Wähler Deutschland am 26. November 2022 in Kassel Länderrat der FREIEN WÄHLER DEUTSCHLAND FREIE WÄHLER THÜRINGEN: Länderrat bekennt sich zum Leitantrag „Erneuerbare Energien gezielt ausbauen statt ausbremsen“; Kassel den 26. November 2022

  • FREIE WÄHLER THÜRINGEN bei Länderratstreffen – Leitantrag zu „Erneuerbare Energien“
  • Ausstieg aus fossilen Energieträgern und Abstützung auf Erneuerbare Energien nur mit Augenmaß vornehmen; keine Gefährdung von Energiesicherheit und Bezahlbarkeit
  • Mix aus verschiedenen Erneuerbaren Energien fördern sowie Investoren in Erneuerbare Energien nicht durch Gewinnabschöpfung benachteiligen
  • Gute Energiepolitik setzt gute Regierungsführung voraus; beides aktuell weder im Bund noch im Freistaat gegeben – deshalb ist es höchste Zeit für pragmatischen Sachverstand und bürgerfreundliche Politik; es ist höchste Zeit für FREIE WÄHLER.

In der Versammlung des Länderrats der FREIEN WÄHLER am 26. November 2022 nahmen auch der Landesvorsitzende und die Delegierten der FREIEN WÄHLER THÜRINGEN teil. Neben internen Abstimmungen und gemeinsamer Ausrichtung der Bundes- sowie aller 16 Landesvereinigungen, stand die Debatte über unseren gemeinschaftlichen Leitantrag zu den Erneuerbaren Energien auf der Tagesordnung. Wieder einmal wurde deutlich, dass die FREIEN WÄHLER dort progressiv, vernünftig und sachorientiert sind, wo politische Mitbewerber schnell in ideologische Extreme abgleiten. Deshalb ist die Unterstützung und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energie für uns ein Selbstverständnis, dem wir mit Augenmaß und unter Beachtung von Energiesicherheit sowieEnergiebezahlbarkeit nachkommen.

Die Abhängigkeit vieler Sektoren von fossilen Energieträgern bleibt auf unbestimmte Zeit noch erhalten. Doch haben die Regierungen von Bund und Freistaat hierzu längst jeden notwendigen Pragmatismus aufgegeben und unsere Thüringer Bevölkerung in eine ungesunde Situation möglicher Blackouts und extremer Energieverteuerung geführt. Wir FREIE WÄHLER wollen aber weder unsere Wirtschaft noch die zig tausenden Privathaushalte Thüringens weiterhin teils existentiellen Bedrohungen ausgesetzt wissen. Darum anerkennen wir die Notwendigkeit der im Mindesten vorübergehenden Weiternutzung
von Atom- und Kohlekraft, sowie der Energiegewinnung aus weiteren fossilen Energieträgern.

Als rohstoffarmes Industrieland dürfen wir nicht in einseitige Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Rohstoff-Exporteuren geraten; eine Lektion, welche wir gerade schmerzhaft lernen. Dabei ist es nun wenig hilfreich den ehemaligen Partnern der Großen Koalition, CDU/CSU und SPD, für deren zu sehr auf Russland fokussierte Energiepolitik eine Schuld zuzuschieben. Doch werden deren langjährige Fehler durch andere fehlerhafte Kurzschlussreaktionen der heutigen Ampelkoalitionäre ersetzt, indem höchst unwirtschaftliche sowie ökologisch deutlich schlechtere Energie-Deals mit anderen Staaten geschlossen werden.

Um Deutschland/ Thüringen auch zukünftig verlässliche, preisstabile Energieversorgung zu sichern, müssen die vielfältigen Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien klug genutzt und gefördert werden. Dazu zählen neben Photovoltaik und Windkraft unbedingt auch Biogas, Biomasse, Holz, Hackschnitzel und grüner Wasserstoff. In diesem Zusammenhang erteilen wir auch den Plänen von Rot-Grün zur Abschöpfung von Übergewinnen eine klare Absage.
Denn einerseits werden auch die derzeit gestiegenen Gewinne aus Erneuerbaren Energien versteuert und kommen damit ebenfalls dem Fiskus zugute. Andererseits sind es gerade unsere Bürgerbeteiligungen in Genossenschaften und unsere Kommunen selbst, welche auf Erneuerbare Energien setzten und damit vor Ort an Energieautarkie hinzugewinnen. Damit werden aber auch die hierbei erzielten finanziellen Gewinne ganz unmittelbar in die
Daseinsfürsorge unserer Kommunen reinvestiert oder fließen als Erlös für zukunftsgerichtetes Investment unseren Bürgern direkt ins Portemonnaie. Auch eine optionale Übergewinnabschöpfung ausschließlich bei den großen Energiekonzernen träfe zuerst die vielen kleinen Anleger der „Ottonormalbürger“, welche dort ihr Geld für eine mehr klima- und umweltfreundliche Energiewirtschaft investiert haben.

Der Staat im Bund und in Thüringen ist aufgefordert Bürokratie abzubauen, Behördenverfahren zu verschlanken, selbst Maß zu halten und zugleich den Weg zur Förderung Erneuerbarer Energien mit Augenmaß zu öffnen. Doch obwohl man dem Bürger erhebliche Mehrbelastungen zumutet und zugleich zum Sparen aufruft, erlebt man durch die Regierungen selbst das Gegenteil. Das Bundeskanzleramt wird für 777 Millionen Euro protzig ausgebaut und in Thüringen veranschlagt die rot-rot-grüne Minderheitsregierung fürdas Haushaltsjahr 2023 eine ganze Milliarde Euro Mehrausgaben, von denen erkennbar
nichts in die Kommunen und dort betriebene Erneuerbare Energieprojekte fließt. Zudem hat die Ramelow-Regierung ganz 1600 neue Planstellen geschaffen, ohne dass eine mehr effiziente Behördenarbeit spürbar wäre.
Gute Regierungsführung sieht anders aus; gute (Erneuerbare) Energiepolitik sieht anders aus.

Darum, damit es besser wird, FREIE WÄHLER wählen.

Die Thüringer Delegierten zum Länderrat der FREIEN WÄHLER


Distanzunterricht ist kein Allheilmittel
…wenngleich die voranschreitende Digitalisierung auch in der Thüringer
Schulbildungslandschaft das Lernen positiv unterstützt. Dem eklatanten Lehrermangel jedoch, dessen Ursachen zuerst in der seit vielen Jahren ungenügenden Bildungspolitik der Landesregierung zu finden sind, begegnet man damit nicht. Auch haben zwei Corona-Jahre mit „Homeschooling“ nur zu sehr verdeutlicht, wie enorm wichtig der unmittelbare Kontakt zwischen Lehrern und Schülern ist.
Wir FREIEN WÄHLER THÜRINGEN sind uns der unguten Folgen verfehlter Schulpolitik bewusst. Vom mitverursachten Fachkräftemangel in klassischen Lehrberufen über stetig sinkendes Bildungsniveau bis zum Raubbau an der ländlichen Schullandschaft und vielen weiteren Missständen mehr. Was Thüringen braucht ist kein Herumdoktoren an den Symptomen selbst verursachter Regierungsfehler, sondern Mut für neue Wege und konsequentes Beseitigen der Ursachen für immer weiter verfallende Schulbildungsstandards.

Unsere Forderungen lauten:
1) Umbau des Schulsystems hin zu einer einheitlichen Beschulung aller Schüler bis einschließlich Klasse 9 bzw. 10. Befähigte Schüler können danach weiterlernen, um mit dem Abitur die Hochschulreife zu erlangen. Das Abitur, der Real- wie auch der Hauptschulabschluss erlangen jeweils wieder höhere Wertigkeit. Damit wird zudem die aktuell noch dreigliedrige Schullandschaft gestrafft, mit der Folge weniger zu unterhaltender Gebäudeinfrastruktur, mehr verfügbaren Lehrkräften und besser ausgelasteten Schulklassen.
2) Einführung berufspraktischer Unterrichtsstunden, bei denen die Schüler in Unternehmen mitarbeiten. Dadurch gewinnen junge Leute einen realen Bezug zur Arbeitswelt und können sich zielgerichteter beruflich orientieren.
3) Ausgliederung des Lehramtsstudiums von den Universitäten in Erfurt und Jena, hin in ein zu begründendes eigenständiges Lehrerinstitut. Dazu Vereinheitlichung des Lehramtsstudiums für alle Lehrkräfte der Oberstufe bis einschließlich 10. Klasse.
4) Förderung von Lehrkräften als Seiteneinsteiger, welche aus der Praxis kommen. Mehr Anerkenntnis, dass deren berufliche Vita für die Schüler, neben den grundständig ausgebildeten Lehrern, eine zusätzliche Bereicherung ist.
5) Einsicht, dass die Inklusion lerneingeschränkter Schulkinder in den regulären Unterricht sich in der bisherigen Praxis nicht bewährt hat. Lernbeeinträchtigte Kinder sollen wieder in speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Klassenverbände zum gemeinschaftlichen Lernen
zusammengeführt werden. Im Gegenzug sollen nicht lernbeeinträchtigte Kinder in ihrer schulischen Bildung nicht aufgrund auferlegter Rücksichtnahmen gebremst werden.
Inklusion ist wichtig und muss zuerst im sozialen Miteinander bei Sport, Spiel und jedwedem respektvollen Umgang zwischen Kindern geprägt werden.
6) Die Schullandschaft im ländlichen Raum darf nicht weiter ausgedünnt werden, weil man unter Rückgriff auf ein aktuell schlecht gestaltetes Schulgesetz unrealistische Schülerzahlen voraussetzt. Schule muss den Schülern zuerst ein gutes Lernangebot und den Lehrkräften einen verlässlichen Arbeitsplatz bieten, anstatt aufgrund rein ökonomischer
Berechnungsgrundlagen/ der Schülerzahl über Erhalt oder Schließung einer Schule zu entscheiden.

Uwe Rückert und Anne-Kathrin Westhäuser
Für den Vorstand der FREIEN WÄHLER THÜRINGEN